Geschäftsbedingungen der
Duscheck GmbH
Vorderfager 12a, 5061 Elsbethen
- Der Auftraggeber (AG) erteilt den Auftrag dem Auftragnehmer (AN) in schriftlicher Form.
- Der AG sorgt für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Bewilligungen. Kommt es durch fehlende Genehmigungen und Bewilligungen zu Bauverzögerungen bzw. Einstellung der Baustelle, hält der AG den AN schadlos. Daraus resultierende Einbußen, wie Verdienstentgang bzw. Mehraufwendungen oder Schaden des AN werden dem AN durch den AG abgedeckt.
- Zeitverzug: Kommt es seitens des AG, wodurch auch immer, zu einer Verzögerung des Baubeginns, sind bei Verständigung des AN bis zwei Wochen vor Baubeginn 50 % des Gesamtpreises fällig, bei Verständigung des AN innerhalb von zwei Wochen vor Baubeginn 80 % des Gesamtpreises fällig. Mehraufwendungen des AN durch vom AG verursachten Zeitverzug werden dem AN gesondert vergütet.
- Rücktritt vom Vertrag: Entfällt die Ausführung des Werkes, aus Gründen die dem AG zuzurechnen sind, so gebührt dem AN bis sechs Wochen vor Baubeginn 80 % des Gesamtpreises, bei Rücktritt innerhalb von sechs Wochen 100 % des Gesamtpreises
- Der AN hat zu jedem Zeitpunkt das alleinige Urheberrecht für alle von ihm verfassten Unterlagen. Bei Verstoß gegen das Urheberrecht, insbesondere bei Weitergabe von geistigen Eigentum des AN gebührt den AN 100 % des Gesamtpreises.
- Die im Punkt 3-5 angeführten Vergütungen unterliegen keinem wie immer gearteten Mäßigungsrecht durch den AG oder durch Dritte.
- Der AG sorgt für die Markierung und Freilegung aller relevanten ober- und unterirdischen Einbauten.
- Der AN haftet nicht für bzw. ist schad- und klaglos zu halten von allen direkten und indirekten Beeinträchtigungen und eventuellen Schäden an benachbarten Bauwerken und Sachgegenständen die während oder nach Beendigung der Baumaßnahmen auftreten, sofern der AN alle Regeln der Technik und der betreffenden Normen mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand, bzw. nach vereinbarter Leistung und Richtlinien, einhält. Es wird dem AG empfohlen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
- Der AG übernimmt alle Risiken und eventuellen Mehraufwand des Baugrundes- und untergrundes.
- Der AG stellt die Zufahrtsmöglichkeit zur gesamten Baustelle mit Fahrzeugen mit 12 to Achslast sicher.
- Der AG übernimmt für die Dauer der Bauzeit eine allenfalls notwendige Verkehrsregelung, die der AN für den reibungslosen und sicheren Bauablauf für notwendig erachtet.
- Der AG stellt in unmittelbarer Nähe zum Bauplatz Lager-, Abstell- und Arbeitsflächen im Umfang von mindestens der vierfachen Grundrissfläche des zu errichtenden Bauwerkes als zusammenhängende Fläche mit Anbindung an mit 12 to Achslast befahrbare Zufahrten zur Verfügung.
- Der AG informiert alle mittel- und unmittelbar durch die Bautätigkeit Betroffene insbesondere unmittelbar betroffene Anrainer und Personen sowie Körperschaften, über die Art und voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten.
- Zahlungsweise: Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung prompt, alle Rechnungen prompt netto. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von 5 % über der üblichen Bankrate verrechnet.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser uneingeschränktes Eigentum.
- Gerichtsstand ist St. Pölten
- Folgende Daten werden für die Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet: Name Gemeinde, Name Personen, Geschlecht, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, Mailadresse, Funktion beruflich, allenfalls politische Zugehörigkeit, Funktion in unseren Projekten. Der Kunde hat das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten der Kunden nicht ohne deren ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weitergegeben.